Mit einem Spargutschein (Weiterbildungssparen) kannst Du teurere (und häufig länger laufende) Weiterbildungsmaßnahmen finanzieren – unabhängig von Deinem Einkommen und den weiteren Förderbedingungen, die für den Prämiengutschein gelten.
Voraussetzung für den Einsatz eines Spargutscheins ist ausschließlich das
Vorhandensein eines entsprechenden
Ansparguthabens nach dem Vermögensbildungsgesetz (Gesetzestext zur
Förderung der Vermögensbildung, VermBG).
Mithilfe des Spargutscheins kannst Du aus dem Guthaben vorzeitig einen Betrag für eine Weiterbildung entnehmen, ohne dass Dir dadurch der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.
Mehr Infos zum Spargutschein findest Du hier ...
"Informationen zum Spargutschein"
Der Spargutschein wird ebenfalls nach einem Beratungsgespräch in einer Bildungsprämien-Beratungsstelle ausgegeben. Sprich Deine Beraterin bzw. Deinen Berater bei Interesse gezielt auf den
Spargutschein an!
Anschließend klärst Du das weitere Vorgehen mit Deinem Finanzinstitut.
Mit der Beratungsstellensuche finden Sie eine Beratungsstelle in
Ihrer Nähe.