Aufgrund der Gewährung von Leistungen im Rahmen der freien Förderung gem. § 10 Sozialgesetzbuch, Drittes Buch (SGB III), besteht in die Möglichkeit Ausbildungs-zuschüsse sowie Zuschüsse zum Equipment von der Bundesagentur für Arbeit zu erhalten.
Sprechen Sie hierzu Ihren Arbeitsberater speziell auf eine
"kleinere notwendige Qualifikation zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit"
an.