Als Arbeitslose/-r oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Person kannst Du prüfen lassen, ob Du von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter über den Bildungsgutschein oder den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein die Schulungskosten zu 100 % übernehmen lassen kannst.
Die Arbeitsagentur / das Jobcenter an Deinem Wohnort entscheidet nach einem Beratungsge-spräch, ob eine Förderung mittels des Bildungsgutscheins oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für Dich in Frage kommt.
Mirjam Angnes Fachschule für Beauty Wellness Prävention gehört seit 22.07.2019 zu den Bildungsträgern, die entsprechend der Akkreditierungs- und Zulassungs-verordnung Arbeitsförderung (AZAV) zur Annahme von Bildungsgutscheinen und Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen berechtigt sind.
Für verschiedene unserer Schulungen besteht die Möglichkeit, auf diesem Weg die komplette Übernahme der Schulungsgebühren bei der Agentur für Arbeit zu beantragen.